alternativer Text

Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (KiFöG)


Das Land Hessen plant ein Gesetz zur Veränderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches und zur Änderung un Aufhebung anderer Rechtsvorschriften (HessKiFöG) und hat hierzu einen Entwurf vorgelegt.


Die LAG Frühe Hilfen sieht diese Entwurfsvorlage mit Sorge und hat einen offenen Brief an die Sprecher/innen des Hessischen Landtages zu den Themen Familien- und Kinderpolitik und Sozialpolitik am 31.10.2012 verfasst:

Offener Brief zum geplanten KiföG       


Sehr geehrte Damen und Herren,

die LAG Frühe Hilfen Hessen e. V. ist eine Landesarbeitsgemeinschaft, in der die Träger einer großen Zahl integrativ/ inklusiv arbeitender Kindertagesstätten sowie aller hessischen Frühförderstellen zusammenarbeiten.

Wir wenden uns heute an Sie, weil uns der Entwurf "für ein Gesetz zur Veränderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches und zur Änderung und Aufhebung anderer Rechtsvorschriften - Hessisches Kinderförderungsgesetz" (HessKiföG) vom 02.10.2012 mit großer Sorge  erfüllt.

Die Zielsetzung, einen Beitrag „zur Sicherung und Verbesserung der Qualität in der frühkindlichen Bildung in Hessen“ zu leisten, wird aus unserer Sicht klar verfehlt! Vielmehr ist aus unserer Sicht eine erhebliche Verschlechterung zu erwarten. Daran kann auch die nunmehr geplante Gewährung einer Landesförderung zur besseren Verankerung des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplanes nichts Wesentliches ändern.

Insbesondere unter dem Gedanken von Inklusion sehen wir eine Verschlechterung der Situation für Kinder mit Behinderungen und solche mit drohender Behinderung (Entwicklungsgefährdungen, Verhaltensauffälligkeiten u.ä.) durch die geplanten Veränderungen auf die Einrichtungen zukommen.


Im Folgenden möchten wir unsere Bedenken konkretisieren:

  • Die Abkehr von der gruppenbezogenen Personalbemessung bei gleichzeitiger und ausschließlicher Orientierung an der höchstzulässigen Gruppengröße und -auslastung wird es unmöglich machen, kleinere Gruppen zu bilden. Die Erzieher – Kind-Relation, die ein anerkannt wichtiges Qualitätsmerkmal für die elementarpädagogische Arbeit ist, wird damit für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt bei 14,3 : 1 zementiert, d.h. eine Betreuerin wird für mehr als 14 Kinder zuständig sein. Dies entspricht nicht den fachlich begründeten pädagogischen Empfehlungen und Standards (vgl. Bertelsmannstiftung u.a.).
  • Diese Festschreibung hat insbesondere Auswirkungen auf Kinder, die unter erschwerten Bedingungen aufwachsen und lernen: Kinder mit Behinderungen, Kinder, die  unter schwierigen Sozialisationsbedingungen aufwachsen oder auch Kinder, die in ihrem familiären Umfeld sprachlich nicht ausreichen gefördert werden können. Die vorgesehen ergänzenden Pauschalen für eine verbesserte Förderung von Kindern mit Sprachschwierigkeiten, Migrationshintergrund oder Behinderungen stellen dabei keine ausreichende Kompensation dar.
  • Bereits die Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz ab dem vollendeten dritten Lebensjahr erfordert es, Plätze für Kinder freizuhalten, die erst im Laufe eines Kindergartenjahres bzw. nach dem vorgesehenen Stichtag dieses Alter erreichen. Mit der Öffnung des Rechtsanspruchs für unter Dreijährige steigt deren Anzahl. Der Zwang, Kindertagesstätten stetig voll auszulasten, um den personellen Standard zu halten, wird diesbezüglich zu Konflikten führen, denn ohne eine entsprechende Kompensation kann es sich kein Träger mehr leisten, Plätze für Kinder freizuhalten.
  • Die Deckelung des personellen Bedarfs bei 42,5 Stunden pro Woche wird dazu führen, dass bestehende, bedarfsgerechte Angebote mit längeren Öffnungszeiten abgebaut werden müssen. Eine Entwicklung, die in extremem Widerspruch zu familiären Bedarfen steht. Gleichzeitig werden aber auch Herausforderungen, wie sie von  Wirtschafts- und Arbeitgeberverbänden  für die Zukunft  der Kinderbetreuung formuliert werden,  nicht ernst genommen.
  • Nachdem jahrelang in der Öffentlichkeit die unzureichende Qualifikation der Fachkräfte in der frühkindlichen Bildung und Erziehung bemängelt wurde, soll jetzt die Elementarerziehung in Hessen für pädagogische Laien geöffnet werden. Nicht nur fachlich, auch angesichts des Erziehermangels ein desaströses Signal. Die Wirkung einer derartigen Abwertung des Berufsbildes darf nicht unterschätzt werden. Wer soll sich noch einer 5-jährigen Ausbildung stellen, wenn der Quereinstieg so einfach wird.  
  • Nach wie vor ist in der neuen Regelung keinerlei Zeitkontingent für mittelbare  pädagogische Arbeit, Koordination und Leitungssaufgaben vorgesehen. Angesichts steigender Anforderungen und Erwartungen in Bezug auf Förderung, Familienorientierung und Vernetzung ein unhaltbarer Zustand.
  • Die bloße Erfüllung der jetzt gesetzlich verankerten Mindeststandards  wird in Zeiten finanzieller Sachzwänge und kommunaler Schutzschirme für viele Kommunen alternativlos sein. Die Möglichkeit darüber hinausgehender Verbesserungen und Zugeständnisse auf lokaler Ebene erscheint in diesem Zusammenhang als unwahrscheinlich. Einen Beitrag zur Stärkung der Gestaltungsfreiheit der Träger können wir darin nicht erkennen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung und Erziehung als Basis aller weiteren Bildungsprozesse hat in den letzten Jahren eine verstärkte Beachtung erfahren. Selbst aktuelle Ergebnisse der Hirnforschung und Forschungen zur Rentabilität von Investitionen in frühkindliche Bildung belegen, sowohl deren Bedeutung für die späteren Aussichten eines jungen Menschen auf Teilhabe und eigene Wertschöpfung, als auch entsprechende Einsparungen bezüglich späterer und langfristiger Unterstützungsleistungen.

Der Gedanke der Inklusion betont, dass es die große Vielfalt ist, die unsere Gesellschaft ausmacht. Damit einher geht aber auch die Erkenntnis, dass es vielfältige Gründe gibt, weshalb Kinder, sei es aufgrund einer Behinderung, prekärer Lebensumstände, Migrationshintergrund, Hochbegabung, Belastungen im Elternhaus u.v.m. qualitativ hochwertige Betreuung, Bildung und Erziehung benötigen, damit aus erschwerten Bedingungen keine Benachteiligungen entstehen.

Helfen Sie mit, dass diesem Anspruch weiterhin Rechnung getragen wird.

Auch angesichts des demografischen Wandels gewinnen die Zukunftsaussichten jedes einzelnen Kindes an Bedeutung. Tragen sie deshalb mit dazu bei, dass im Zuge des quantitativen Ausbaus die Qualität nicht auf der Strecke bleibt!

Wir stehen Ihnen gerne zu erläuternden Gesprächen zur Verfügung.


Martina Ertel
Vorsitzende



Wenn Sie mit Ihrer Unterschrift die Argumentation der LAG Frühe Hilfen unterstützen wollen, können  Sie die beigefügte Unterschriftsliste verwenden und diese dann an die Landtagsabgeordnete weiterleiten.

In der Frankfurter Runschau erschien am 12.12.12 hierzu der Presseartikel "Furcht vor größeren Gruppen" von Volker Schmidt.

Im Mitgliederbereich (Aktuelles) finden Sie noch weitere Stellungnahmen zu dem geplanten Gesetz.

 

Downloads:

Offener Brief der LAG Frühe Hilfen zum geplanten KiFöG vom 31.10.2012

Unterschriftsliste KiFöG

Presseartikel FR 12.12.12 "Furcht vor größeren Gruppen"

Presseartikel Frankfurter Neue Presse 16.01.2013 "Volles Geld nur für volle Gruppen"

Presseartikel Darmstädter Echo 18.01.2013 "Kitas fürchten neues Landesgesetz

Presseartikel Gießener Allgemeine Zeitung 22.01.2013 "Neues Kita-Gesetz 'gefährdet das Kindeswohl'

 


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