Landesrahmenvereinbarung zur Früherkennung und Frühförderung nach § 46 Absatz 4 SGB IX

Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in Hessen, die Kommunalen Spitzenverbände und die Verbände der Leistungserbringer haben gemeinsam die bestehende Landesrahmenvereinbarung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder überarbeitet. Zum 01.01.2025 trat die neue Landesrahmenvereinbarung nach § 46 Absatz 4 SGB IX in Kraft.

Hier können Sie die Landesrahmenvereinbarung zur Frühförderung und Früherkennung nach § 46 Absatz 4 SGB IX einsehen und herunterladen.

https://www.liga-hessen.de/wir-ueber-uns/arbeitskreise/ak-4-eingliederungshilfe