Geburtenregistrierung von Kindern geflüchteter Eltern: der lange Weg zur Urkunde

Artikel 7 der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) gibt vor, dass jedes Kind unverzüglich nach seiner Geburt in ein Register einzutragen ist, was in Deutschland an die Ausstellung einer Geburtsurkunde gekoppelt ist. Trotz dieser klaren Rechtslage haben viele geflüchtete Eltern, die ihre Identität nicht nachweisen können, Schwierigkeiten, eine Geburtsurkunde für ihr hier geborenes Kind zu erhalten.

Über die Gründe für diesen erschwerten Zugang zu einem Menschenrecht diskutierten am 24. April 2023 im Refugio in Berlin-Neukölln Ellahe Amir-Haeri, Referentin bei der Beauftragten des Senats für Integration und Migration und Rechtsberaterin im Willkommenszentrum, Beate Tripp, Studienleiterin des Bundesverbands der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e. V. (BDS), der Rechtsanwalt und Notar Dirk Siegfried aus Berlin und Inigo Valdenebro, ebenfalls Anwalt und Berater bei Al-Muntada Plus vom Diakoniewerk Simeon.

Eine Zusammenfassung der Veranstaltung finden Sie in einer Meldung des Deutschen Instituts für Menschenrechte.