Studie zu inklusiver Schulbildung: Mehrheit der Kinder mit Behinderungen sind aus der Regelschule ausgeschlossen

Das Deutsche Institut für Menschenrechte verlangt mehr Anstrengungen des Bundes zur Umsetzung von inklusiver Schulbildung.

Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sind in Deutschland aufgrund einer körperlichen, psychischen, intellektuellen oder Sinnesbeein­trächtigung oft vom allgemeinen Schulsystem ausgeschlossen. Aus menschenrechtlicher Sicht sind das unhaltba­re Zustände.

„Wenn im Jahr 2023 im Bundesdurchschnitt immer noch mehr als die Hälfte der Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf an einer Förderschule unterrichtet werden und nur in wenigen Bundesländern der menschenrechtlich gebotene Aufbau eines inklusiven Schulsystems stattfindet, muss der Bund stärker seine Verantwortung wahrnehmen“, erklärt Susann Kroworsch, Wissenschaftliche Mitarbeiterin von der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts, anlässlich der Veröffentlichung der Analyse „Inklusive Schulbildung – Warum Bund und Länder gemeinsam Verantwortung übernehmen sollten“.

Die Analyse geht der Frage nach, wie der kooperative Föderalismus so gestärkt werden kann, dass ein inklusives Schulsystem entsprechend den menschenrechtlichen Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland verwirklicht wird.

In der Analyse kommt das Institut zu dem Schluss: Vielen Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen wird der diskriminierungsfreie Zugang zu einem inklusiven Schulsystem in Deutschland de facto verwehrt.

Hier finden Sie die Meldung den Ergebnissen der Analyse.