Die neue Rahmenvereinbarung zur Teilhabe von Kindern mit Behinderung oder von Behinderung bedrohter Kinder in Tageseinrichtungen für Kinder bis zum Schuleintritt (RVT) ist zum 01.08.2026 in Kraft getreten. Die RVT regelt die weitergehenden Voraussetzungen und Rahmenbedingungen zur Förderung, Erziehung, Bildung und Betreuung sowie die Teilhabe für leistungsberechtigte Kinder in Tageseinrichtungen.